Kreis Borken. Um Photovoltaik-Pionieren im Westmünsterland einen Anreiz zu bieten, ihre zeitnah aus der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Förderung herausfallenden Photovoltaik (PV)-Anlagen mit erhöhter Eigenverbrauchsquote weiter zu betreiben, fördert der Kreis Borken die Installation von stationären Batteriespeichern für ältere PV-Anlagen. Der Borkener Kreistag hat am 15. Dezember 2022 die Fortsetzung des Förderprogramms inklusive zweier Anpassungen beschlossen.
Zielgruppe wird erweitert
Zum einen wird die Zielgruppe erweitert: Während 2022 nur die PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommenen wurden förderfähig waren, können nun auch Betreiber einen Antrag auf Förderung stellen, deren Anlagen im Jahr 2004 installiert wurden (Inbetriebnahme vor 1. Januar 2005).
Auch Batteriespeicher förderfähig
Zum anderen sind fortan auch Batteriespeicher förderfähig, die eine Mindestspeicherkapzität von zwei Kilowattstunden (kWh) aufweisen. Dadurch soll Betreibern mit einer kleinen PV-Anlage und geringem Energiebedarf eine passgenaue Dimensionierung des stationären Batteriespeichers ermöglicht werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Antrag stellen bis Ende 2023
Der Kreistagsbeschluss sieht zunächst die Fortführung des Förderprogramms für ein weiteres Jahr vor. Daher ist eine Antragstellung bis Ende 2023 möglich. Dafür ist neben einem Nachweis über das Inbetriebnahmedatum lediglich das Angebot eines Fachbetriebs hochzuladen. „Während die Anträge bis Ende 2023 gestellt werden müssen, haben Anlagenbetreiber bis Ende 2024 Zeit für die Umsetzung“, erläutert Landrat Dr. Kai Zwicker mit Blick auf die Markt- und Auftragslage der Fachbetriebe im Westmünsterland. Ebenso würde Anlagenbetreibern dadurch die Möglichkeit eröffnet, die Installation auf das Auslaufen der EEG-Vergütung abzupassen.
Zuwendung für Speicher
Für stationäre Batteriespeicher mit einer Bruttospeicherkapazität von mindestens zwei kWh kann ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Bei der Installation eines Speichers mit zehn oder mehr kWh Bruttospeicherkapazität sogar eine Zuwendung von 1.000 Euro. Insgesamt standen für das Förderprogramm in diesem Jahr 100.000 Euro zur Verfügung. 2023 werden die bisher nicht beantragten Mittel in Höhe von rund 70.000 Euro erneut für das Förderprogramm eingeplant. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach dem „Windhundverfahren“ – also in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Mehr Infos / Online-Antragsformular
Interessierte finden auf der Internetseite des Kreis Borken unter www.kreis-borken.de/speicherfoerderung weitere Infos und den Link zum Online-Antragsformular. Die Antragstellung und das Einreichen der notwendigen Unterlagen können unkompliziert auf digitalem Wege