Kreis Borken. Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im August 2022 erneut angestiegen, wenn auch weniger stark als im Vormonat. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Grundsätzlich spiegele eine Zunahme der Arbeitslosenzahlen im August die saisontypische Entwicklung wider. Ein Grund dafür sind die jährlich zum August beendeten Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse.
„In diesem Jahr wird der Anstieg jedoch weiterhin auch durch geflüchtete Personen aus der Ukraine beeinflusst“, erklärt Dr. Zwicker.
Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat August 5.592 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Juli ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 319 Personen gestiegen, im Vergleich zum August 2021 hat sich die Zahl um 846 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist ebenfalls angestiegen von 2,4 Prozent (Juli 2022) auf jetzt 2,6 Prozent.
Auch Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gestiegen
Eine leichte Steigerung gibt es auch bei der Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: Sie liegt im August 2022 bei 10.305 Personen (+ 41). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im August 15.036 Personen (+ 123) in 7.518 Bedarfsgemeinschaften (+ 56) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen stark gestiegen: So gab es im August 2021 noch 732 Bedarfsgemeinschaften und sogar 1.025 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.
Die Arbeitslosenquote von 2,6 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls der oben abgebildeten Grafik zu entnehmen.