Anzeigespot_img
0.4 C
Bocholt
Freitag, November 22, 2024
StartGesellschaftSchnee und Eis: Eigentümer haben Pflichten

Schnee und Eis: Eigentümer haben Pflichten

Im Winter kann es in der Nacht wieder empfindlich kalt werden. Teilweise sinken die Temperaturen deutlich in die Minusgrade. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Bocholt auf die Straßenreinigungspflicht hin. Was Geh- und Radwege anbelangt, müssen Eigentümer Schnee und Eis eigens beseitigen.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind Eigentümer anliegender Grundstücke im Herbst und Winter verpflichtet, öffentliche Straßen und Plätze von Schmutz, Gras, Unkraut, Laub, Unrat, Schlamm und Schnee frei zu halten. Außerdem muss bei Glätte gestreut werden.

ESB für Bürger im Einsatz

Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt (ESB) ist bei Schnee und Glätte für die Räumung der verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen und Wege innerhalb der Ortsgrenzen zuständig – viele Wege werden darüber hinaus jedoch auch im Rahmen einer freiwilligen Leistung der Stadt Bocholt geräumt.

21 Fahrzeuge sorgen für Sicherheit

Für die Räumung der Kreisstraßen und Radwege außerhalb des Ortes ist der Kreis zuständig, der Landesbetrieb räumt die Bundes- und Landstraßen. Etwa 400 Tonnen Salz hat der städtische Entsorgungsbetrieb für den Einsatz auf schnee- oder eisglatten Straßen eingelagert. Wird es glatt, sind 23 Personen mit 21 Fahrzeugen in Bocholt im Einsatz, teilt die Stadt Bocholt mit.

Satzung der Stadt Bocholt klärt auf

Die verkehrsberuhigten Straßen sowie die Geh- und Radwege müssen von den Anliegern geräumt werden. Details dazu können Bürger in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bocholt nachlesen: www.bocholt.de/strassenreinigung


Gabi Frentzen
Gabi Frentzen
Gabi Frentzen alias Bocholter Reporterin