Kreis Borken/Bocholt. Die nächsten Angebote für „Mobiles Impfen ohne Termin“ stehen für alle vier kreiseigenen Impfstellen fest. Das teilt der Kreis Borken mit. In Bocholt wird am 16. und 17.9.22 geimpft. Wichtiger Hinweis: Eine Corona-Schutzimpfung ist auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine möglich.
OP-Maske ausreichend
Am Freitag, 16. September, 15 bis 19 Uhr und am Samstag, 17. September, 11 bis 15 Uhr, können sich Bürger in der alten Stadtsparkasse am Markt in Bocholt ohne Terminvereinbarung impfen lassen. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Eine Auswahl des Impfstoffs ist möglich: Geimpft wird der Impfstoff von BioNTech, Moderna, und Novavax. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech. Außerdem wurde die bisherige FFP2-Maskenpflicht aufgehoben. Eine OP-Maske ist ausreichend.
Auffrischungsimpfungen
Die erste Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) ist frühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung möglich. Die zweite Auffrischungsimpfung ist für Personen ab 60 Jahren, Personen mit Immundefizienz und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung, für Beschäftigte aus Pflegeberufen und dem medizinischen Bereich frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung möglich.
Für alle gilt:
Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig, bei der Impfung von unter 16-Jährigen ist zu beachten: Es ist die Begleitung eines/ einer Sorgeberechtigten, sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen ist es ausreichend, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich die möglichst vorher schon ausgefüllte „Impfbescheinigung zur Eintragung der Auffrischungsimpfung“. Dieses Formular ist auf https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung zu finden.
AstraZeneca oder Johnson&Johnson?
Ein Hinweis für Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson) erhalten haben: Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Auffrischungsimpfung erneut die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) unter http://www.kreis-borken.de/impfunterlagen herunterladen und ausfüllen muss.