Anzeigespot_img
10.4 C
Bocholt
Donnerstag, April 18, 2024
StartAllgemeinArbeitnehmer, Eltern, Häuslebauer - das ändert sich 2023

Arbeitnehmer, Eltern, Häuslebauer – das ändert sich 2023

Wenn ein neues Jahr beginnt, dann geht dies zumeist mit Änderungen einher. Was gilt ab 2023? Und wovon können wir profitieren als Arbeitnehmer, als Eltern, als Sparer oder Hausbauer? Für wen sich das neue Jahr 2023 lohnt, das hat das Bundesfinanzministerium zusammengefasst:

Grundfreibetrag wird erhöht

Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.

Steuerlast wird an die Inflation angepasst

Damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich steigender Preise nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht.

Höhere Freigrenze beim Soli

HSeit Anfang 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer zahlen, durch die Anhebung der Freigrenzen vollständig entfallen. Die Freigrenze von bisher 16.956 Euro wird im Jahr 2023 auf 17.543 Euro angehoben, 2024 steigt sie weiter auf 18.130 Euro. Damit wird auch die Berechnung des Soli an die Inflation angepasst.

Homeoffice-Regelung wird verbessert

Gute Nachrichten für alle, die ohne eigenes Arbeitszimmer im Homeoffice arbeiten: Ab 2023 können sie an bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen einen pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6 Euro angesetzt werden, also bis zu 1.260 Euro im Jahr.

Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht

Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird zum 1. Januar 2023 weiter auf 1.230 Euro erhöht. Mit dem ersten Entlastungspaket war er zuvor bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 1.000 auf 1.200 Euro erhöht worden. Bis zur Höhe des Pauschbetrags können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen, ohne diese anhand von Belegen nachweisen zu müssen.“

Rentenbeiträge werden voll absetzbar

Ab dem 1. Januar 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 um 4 Prozentpunkte. Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine Entlastung bei der Einkommensteuer.

Für Eltern: Mehr Geld für Kinder

Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht. Für das 1. und 2. Kind bedeutet dies jeweils ein Plus von monatlich 31 Euro, für das 3. Kind von 25 Euro. Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2023 steigt er um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro und zum 1. Januar 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro. Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an den Grundfreibetrag angelehnt ist, wird ebenfalls angehoben.

Der Ausbildungsfreibetrag wird angehoben

Viele Eltern unterstützen ihre Kinder während der Berufsausbildung finanziell. Ist der Nachwuchs zum Beispiel volljährig und wohnt nicht mehr zu Hause, so kann der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in Berufsausbildung (so genannter „Ausbildungsfreibetrag“) geltend gemacht werden. Dieser wird ab dem 1. Januar 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben.

Alleinerziehende werden unterstützt

Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag entlastet. Dieser Entlastungsbetrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt und gilt seit dem Jahr 2022 unbefristet. In Anerkennung der Situation von Alleinerziehenden wird der Entlastungsbetrag zum 1. Januar 2023 um weitere 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben.

Sparer, aufgepasst: Sparen und Investieren lohnt sich mehr

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschlossen ist. Er wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.“

Für Hausbauer: Klimagerechtes Bauen wird gefördert

Mit steuerlichen Anreizen wird der klimagerechte Wohnungsbau unterstützt. Zum 1. Januar 2023 wird der jährliche lineare AfA-Satz (AfA steht für Absetzung für Abnutzung) für die Abschreibung von Wohngebäuden von 2 auf 3 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben.

Durch die Neuauflage einer zeitlich befristeten Sonder-AfA können innerhalb von vier Jahren fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen steuerlich abgesetzt werden. Zukünftig kann die Eigenheimrenten-Förderung („Wohn-Riester“) auch für Aufwendungen für energetische Maßnahmen genutzt werden (z. B. für Wärmedämmungen oder die Erneuerung von Fenstern oder Heizungsanlagen).

Energiewende voranbringen

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 wird für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt eine Ertragssteuerbefreiung eingeführt. Für diese Photovoltaikanlagen ist kein Gewinn mehr zu ermitteln und damit sind in den Einkommensteuererklärungen keine Angaben mehr erforderlich.

Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz. Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wird die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert.

Gabi Frentzen
Gabi Frentzen
Gabi Frentzen alias Bocholter Reporterin