Kreis Borken. Für junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren, ist der Kreis Borken erste Anlaufadresse in Sachen finanzielle Hilfen. Im Jahr 2022 unterstützte der Kreis Borken 714 junge Frauen und Männer mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) mit insgesamt rund 2,81 Millionen Euro (2021: 3,38 Millionen Euro).
72 weitere Interessierte zogen ihre Anträge zurück, wurden an zuständige Stellen weitergeleitet oder mussten abgelehnt werden. Somit stellten im vergangenen Jahr 786 Personen Anträge auf das sogenannte Schüler-BAföG. Im Vergleich dazu waren es 2021 insgesamt 822.
Schüler-BAföG
Die Anspruchsvoraussetzungen richten sich danach, ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist und ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln, und Schulformen des zweiten Bildungsweges sind in der Regel förderungsfähig, die gymnasiale Oberstufe nur in Ausnahmefällen. Bei den persönlichen Voraussetzungen werden der Aufenthaltsstatus und das Alter geprüft.
262 bis 781 Euro
Die Höhe der Schüler-BAföG-Sätze liegt zwischen 262 und 781 Euro und hängt von der Schulform, dem Wohnort (bei den Eltern / nicht bei den Eltern wohnend) sowie von den finanziellen Voraussetzungen (eigenes Einkommen und Vermögen, Einkommen der Eltern und des Ehegatten / Lebenspartners) ab. Ein Minijob-Verdienst von 520 Euro im Monat ist möglich, ohne dass die BAföG-Förderung gekürzt wird. Das Schüler-BAföG dient als reiner Zuschuss und muss dementsprechend nicht zurückgezahlt werden.
Kreisverwaltung informiert
Weitere wichtige Informationen sind im Internet unter www.kreis-borken.de/bafoeg zu finden. Bei Interesse beraten die Mitarbeiterinnen der Fachabteilung Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02861/681-1430 oder persönlich nach terminlicher Vereinbarung im Kreishaus in Borken. Antragsunterlagen liegen zudem auch in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden des Kreises aus. Unter der Adresse www.bafoeg-digital.de kann der Antrag online gestellt werden.
Infos zum BAföG
Junge Frauen und Männer in einer betrieblichen Ausbildung, die nicht bei den Eltern wohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zuständig hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes.
Zum sogenannten „Aufstiegs-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) beraten in NRW die jeweiligen Handwerkskammern. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Bezirksregierung in Köln. Mehr Informationen und Antragsunterlagen finden sich unter der Adresse www.aufstiegs-bafoeg.de.