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Dienstag, Mai 14, 2024
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Wer sich „angekommen“ fühlt, soll bleiben dürfen

NRW/Kreis Borken. Neue Regeln für die Wohnsitzauflage für ukrainische Flüchtlinge. Diese dürfen ihren Wohnsitz in NRW jetzt frei wählen. Die Erfahrung der Ausländerbehörde des Kreises Borken zeigt, dass ein Großteil der ukrainischen Geflüchteten in den Orten, denen sie zugewiesen sind, inzwischen Anschluss gefunden hat. Sie seien dort „angekommen“ und hätten insofern selten den Wunsch umzuziehen, so der Kreis.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilte jetzt mit, dass die Wohnsitzauflage für ukrainische Flüchtlinge neu geregelt wurde. So soll es keine kommunalscharfe Wohnsitzauflage für den Personenkreis der ukrainischen Geflüchteten mehr geben. Geflüchtete dürfen ihren Wohnsitz in NRW frei wählen. Dementsprechend stellt die Ausländerbehörde des Kreises Borken nun die Aufenthaltstitel für diesen Personenkreis ohne kommunalscharfer Wohnsitzauflage aus. Auf Basis der bisherigen Erlasslage ist jedoch in der Vergangenheit durch die Ausländerbehörde Borken eine Vielzahl von Aufenthaltstiteln mit kommunalscharfer Wohnsitzauflage ausgestellt worden.

Land NRW behält sich neuen Erlass vor

Das Land hält sich in seinem neuen Erlass die Möglichkeit offen, die Frage einer kommunalscharfen Zuweisung erneut neu zu regeln beziehungsweise anzupassen. Nach Eindruck der Ausländerbehörde des Kreises Borken hat ein Großteil der ukrainischen Geflüchteten in den Orten, denen sie zugewiesen sind, inzwischen Anschluss gefunden. Sie seien dort „angekommen“ und hätten insofern den selten den Wunsch umzuziehen, so der Kreis. Sollte es bei ukrainischen Bürgern allerdings den Wunsch geben, die Wohnsitzauflage aus dem Aufenthaltstitel herauszunehmen, besteht die Möglichkeit eines persönlichen Gespräches bei der Ausländerbehörde ohne vorherige Terminvereinbarung, um kostenfrei die Auflage (Auflage technisch auf dem Speicherchip des Aufenthaltstitels und schriftlich auf dem Zusatzblatt) anzupassen zu lassen.

Wohnortwechsel: Das ist zu beachten

Die Ausländerbehörde des Kreises Borken weist in diesem Zusammenhang insbesondere daraufhin, dass bei einem Wohnortwechsel grundsätzlich folgendes zu beachten ist: Beabsichtigt eine Person aus der Ukraine einen Wohnortwechsel innerhalb NRW, ist über die Ausländerbehörde Borken die kommunalscharfe Wohnsitzauflage auf eine landesweite Wohnsitzauflage abzuändern. Beabsichtigt eine Person aus der Ukraine einen Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland, ist die Ausländerbehörde Borken darüber zu informieren, damit diese eine Zuzugsanfrage an die potenziell aufnehmende Ausländerbehörde stellen

Gabi Frentzen
Gabi Frentzen
Gabi Frentzen alias Bocholter Reporterin