Aus der Region. Zeitumstellung: Wer am Samstag, 29. Oktober 2022, Nachdienst schiebt, wird eine Stunde länger arbeiten müssen, wenn die Uhren von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt werden. Ein finanzieller Nachteil für Beschäftigte? Der Unternehmerverband klärt auf.
Kein Nachteil für die Beschäftigten
„Zumindest finanziell zum Nachteil der Beschäftigten ist das nicht“, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. „Selbstverständlich muss die zusätzliche Arbeitszeit vergütet werden, möglicherweise einschließlich eines tarifvertraglichen Zuschlags für Mehrarbeit.“ Schmitz ist einer der neun Juristen des Unternehmerverbandes. Sie sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und beraten und vertreten bundesweit rund 700 Unternehmen im Rahmen der Mitgliedschaft.
Auf mehrere Schultern verteilen
Um die zusätzliche Arbeitsstunde auf mehrere Schultern zu verteilen, gibt es auch eine Möglichkeit. Schmitz: „Beschäftigte und Unternehmensleitung können sich darauf verständigen, die zusätzliche Arbeitsdauer anderweitig zu verteilen, beispielsweise auf zwei Schichten mit je einer halben Stunde Verkürzung bzw. Verlängerung. Dabei ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz zu beachten.“
Sommerzeit 1980 eingeführt
Die Sommerzeit wurde 1980 eingeführt, ursprünglich mit dem Ziel, Energie einzusparen. Sie beginnt in ganz Mitteleuropa jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Die Zeitumstellung auf die Winterzeit (eigentlich Normalzeit) findet immer am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr statt.